Kirchenvorstand

Kirchenvorstand (c) Peter Weidemann | Pfarrbriefservice.de

Ein Kirchenvorstand ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist damit das höchste Gremium einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten.

Dabei sieht das Kirchenrecht vor, dass jede Gemeinde einen Kirchenvorstand hat. Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden nach 6 Jahren Amtszeit durch die Gemeinde gewählt. Dabei wird aber immer nur die Hälfte des Gremiums neu gewählt.

Unser Kirchengemeindeverband besteht aus vier Pfarreien, sodass entsprechend auch vier verschiedene Kirchenvorstände exisitieren. Jeder Kirchenvorstand entsendet Mitglieder in die Kirchengemeindeverbandskonferenz.

Ansprechpartner

St. Elisabeth und Hubertus

Kirchenvorstand

Vorsitzender: Pfarrer Michael Tewes
1. stellv. und geschäftsführender Vorsitzender: Dr. Joachim Tebben
2. stellv. Vorsitzender: Jürgen König

St. Martinus

Kirchenvorstand

Vorsitzender: Pfarrer Michael Tewes
1. stellv. und geschäftsführender Vorsitzender: Volker Esser
2. stellv. Vorsitzender: Josef Gilles

St. Stephanus

Kirchenvorstand

Vorsitzender: Pfarrer Michael Tewes
1. stellv. und geschäftsführender Vorsitzender: Christoph Dederichs
2. stellv. Vorsitzender: Christoph Esser

St. Pankratius

Kirchenvorstand

Vorsitzender: Pfarrer Michael Tewes
1. stellv. und geschäftsführender Vorsitzende: Ellen Wappenschmidt-Krommus
2. stell. Vorsitzender: Niek van den Dool